AGB Die Fellwerkstatt im Rüenberg

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen | Haftungshinweis

Die Fellwerkstatt im Rüenberg  übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrekheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen die Fellwerkstatt im Rüenberg , welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

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Leistung

Alle Pflegebehandlungen an Hunden in der Fellwerkstatt im Rüenberg werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich die Fellwerkstatt im Rüenberg  vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von die Fellwerkstatt im Rüenberg .

Wir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können.

Sollte ihr Termin für Ihr Tier nicht rechtzeitig bei die Fellwerkstatt im Rüenberg  abgesagt worden sein, behalten wir uns vor, die nicht beanspruchte Zeit in voller Rechnung zu stellen. 

Preise/Bezahlung

Die Preise richten sich nach Rasse, Größe und Fellzustand und werden individuell nach Arbeitsaufwand bestimmt und festgelegt.

Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind:

Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung.

Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.

Haftung

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Den Aufenthalt bei uns in der Fellwerkstatt im Rüenberg  soll ihr Hund möglichst angenehm und stressfrei empfinden.

Bei sehr unruhigen Hunden kann sich die Verletzungsgefahr erhähen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehmen wir keine Haftung.

Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.

Bei großen und bissigen Hunden bitten wir den Besitzer, während des Schneidens um Anwesenheit sowie wir um Verständnis, dass dem Tier ein Maulkorb angelegt werden muss.

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung.

Sollte das Tier während des Betreuungszeitraums erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich die Fellwerkstatt im Rüenberg vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann die Fellwerkstatt im Rüenberg  nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von die Fellwerkstatt im Rüenberg wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet die Fellwerkstatt im Rüenberg im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme der Fellwerkstatt im Rüenberg  zu melden. Die Fellwerkstatt im Rüenberg  haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen kännen nicht anerkannt werden.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist die Fellwerkstatt im Rüenberg  zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden kännen.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind diese durch Regelungen zu ersetzten, die dem beabsichtigten Handeln bzw. Geschäftsergebnis am nächsten kommen.